Das Verfassungsrecht regelt Grundsätze, auf welche sich der Private berufen kann.
Hierbei geht es insbesondere um die Rechtskonformität von Gesetzen und Verordnungen sowie den Schutz von verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechten.
Wurden Ihre Rechte verletzt, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Wahrung Ihrer Rechte, indem wir Sie in Verfahren bis hin zum Verwaltungsgerichtshof sowie Verfassungsgerichtshof vertreten. Sollten Ihre Rechte innerhalb Österreichs nicht gewahrt bleiben, vertreten wir Sie auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Grundrechte
Verfassungswidrige Gesetze
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern.
Rechtsanwaltskanzlei kindel-law unterstützt Sie sowohl in Verwaltungsverfahren, Verwaltungsvollstreckungsverfahren als auch Verwaltungsstrafverfahren.
Verwaltungsstrafverfahren
Strafverfügung
Vertretung vor Behörden und Verwaltungsgerichten
Wir vertreten Sie sowohl in ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren vor Verwaltungsgerichten als auch in abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren vor Behörden aufgrund einer Strafverfügung, Anonymverfügung oder Organstrafverfügung.
Wurden Sie durch ein Verwaltungsorgan (Exekutive) im Zuge eines Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (zum Beispiel Festnahme) in Ihren Rechten verletzt, helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung der Verletzung durch eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde.
In Österreich müssen gewisse berufliche Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung (GewO) als Gewerbe angemeldet werden. Zusätzlich bedürfen manche gewerbsmäßige Tätigkeiten weiteren Voraussetzungen (zum Beispiel ein Befähigungsnachweis) für eine Ausübung.
Das Gewerberecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Anmeldung und Ausübung von Gewerben.
Rechtsanwaltskanzlei kindel-law unterstützt Selbständige, Klein-, Mittel- und Großunternehmen im Genehmigungsverfahren vor den Verwaltungsbehörden.
Wir helfen Ihnen unter anderem in Angelegenheiten der reglementierten Gewerbe, Gewerbe- und Industriebetriebe, Betriebsanlagen, gewerbepolizeilichen Maßnahmen, gewerberechtlichen Geschäftsführern, Haftungsfragen sowie dem Verlust bzw. Entzug von Gewerbeberechtigungen.
Gewerbeberechtigung
Genehmigungsverfahren
Betriebsanlage
Haftung
Während das Fremdenrecht die Voraussetzungen und Verfahren für das Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsrecht in Österreich regelt, bestimmt das Staatsbürgerschaftsrecht, unter welchen Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird.
Aufenthaltstitel
Niederlassungsbewilligung
Erwerb der Staatsbürgerschaft
Rechtsanwaltskanzlei kindel-law betreut sowohl Privatpersonen und Familien als auch Unternehmen und deren Angestellte in allen Angelegenheiten des Asyl- und Fremdenrechts.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Antragstellung und dem Bewilligungsverfahren von Aufenthaltstiteln (zum Beispiel Schengen-Visum, Rot-Weiß-Rot-Karte, Niederlassungsbewilligung) sowie bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (zum Beispiel Ausweisung, Einreiseverbot). Zudem beraten wir Sie zum Erwerb oder Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Das Straßenverkehrsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer (unter anderem KFZ-Lenker, Radfahrer, Fußgänger) im öffentlichen Verkehr.
Rechtsanwaltskanzlei kindel-law berät und vertritt Sie bei Verwaltungsübertretungen wie zum Beispiel Fahrerflucht, alkoholisiertes Fahren und Übertreten der zulässigen Fahrgeschwindigkeit.
Verfahren vor Verwaltungsbehörden sind eine oft komplizierte und mühsame Angelegenheit. Rechtsanwaltskanzlei kindel-law klärt Sie umfassend über das Prozedere und Ihre Erfolgschancen auf und geht zielorientiert an Ihren individuellen Fall heran.
Österreich
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