Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Familienmitgliedern, besonders in den Bereichen Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Adoption und Namensrecht. Umfasst werden alle rechtlichen Aspekte der Ehe, einschließlich die Errichtung von Eheverträgen, der Eheschließung und Auflösung der Ehe. Das Kindschaftsrecht schließt die Abstammung, Obsorge und den Unterhalt mit ein. Darin geregelt ist die Unterstützung von Ehepartnern und Kindern sowie die elterliche Verantwortung für Kinder.
Ehevertrag
Abstammung
Obsorge
Kontaktrecht
Einstweilige Verfügung
Kanzlei kindel-law unterstützt Sie in allen Stadien einer Familiensituation. Wir erstellen für Sie Eheverträge, um für Sie die vermögensrechtlichen Angelegenheiten sorglos im Vorhinein zu regeln. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche in Bezug auf Ihre Kinder, bspw. bei Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht.
Sowohl bei der Erhebung als auch Anfechtung von einstweiligen Verfügungen (infolge körperlicher oder psychischer Gewalt) und in Fällen der Wegweisung bieten wir Ihnen unsere rechtliche Expertise an. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Auflösung Ihrer Ehe in Fällen der Nichtigkeit der Ehe, der Aufhebung der Ehe sowie der Ehescheidung. In familienrechtlichen Angelegenheiten nehmen wir besonders Bedacht auf eine persönliche und emphatische Beratung.
Das Scheidungsrecht befasst sich mit der Auflösung von Ehen. Geregelt werden die rechtlichen Aspekte einer Scheidung, einschließlich der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Festlegung von Unterhaltszahlungen und des Sorgerechts für gemeinsame Kinder. In Österreich wird zwischen der einvernehmlichen und der streitigen Scheidung unterschieden. Unsere Kanzlei klärt Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung bezüglich aller möglichen rechtlichen Folgen auf und berät Sie bei der Einigung über vermögensrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten.
Wir vertreten Sie außerdem bei der Scheidung aufgrund der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft sowie der Verschuldensscheidung (beispielsweise aufgrund von Ehebruch, Gewalt oder Verletzung der Ehepflichten). Bei Scheidungen stehen die Kindesobsorge und die Vermögensaufteilung im Vordergrund. Wir betreuen Sie rechtlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen in Bezug auf die Obsorge oder Kontaktrechte (Besuchsrechte), den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt sowie der Vermögensaufteilung.
Vermögensaufteilung
Unterhalt
Obsorge
Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen eines Verstorbenen. Erben werden entweder durch die gesetzliche Erbfolge (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder etc.) oder durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) bestimmt.
Testamentserrichtung
Pflichtteilsanspruch
Vorsorgevollmacht
Die Rechtsanwaltskanzlei kindel-law hilft Ihnen bei der Errichtung, Auslegung, Widerruf und Anfechtung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungsverträgen auf den Todesfall.
Außerdem helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen, Ehegattenerbrecht und der Anrechnung auf den Erbteil. Wir erstellen für Sie zudem Vorsorgevollmachten, um im Vorhinein eine/n Bevollmächtigte/n Ihrer Wahl für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit zu bestimmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei kindel-law betreut Sie in allen Phasen des Familienstandes von der Gründung einer Familie bis hin zur Beendigung. Aufgrund der Emotionalität, die oftmals hinter familiären Streitigkeiten steht, kann eine Mediation eine zielführende Alternative zu Gerichtsverfahren sein. Als eingetragener Mediator beim BMJ kann Sie Prof. Dieter G. Kindel als neutraler Vermittler bei der Erarbeitung einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung unterstützen. Mehr zu Mediation
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